Montag, 16. Dezember 2013

Grundlagen der unternehmerischen Beteiligung

Wer in eine Unternehmensbeteiligung investiert, gilt als Mitunternehmer. Als Mitunternehmer müssen Rechte und Pflichten wahrgenommen werden. Die Rechte bestehen insbesondere in dem Anspruch an der Rendite des Unternehmens teilzuhaben.


Die Pflichten sind im Gesellschaftsvertrag bzw. im Treuhandvertrag der betreffenden Investment-Kommanditgesellschaft geregelt und werden im Regelfall von einem Treuhänder übernommen.


Die Investition in unternehmerische Beteiligungen kann sowohl kurzfristig als auch mittel- oder langfristig erfolgen. Bekannte und bewährte Investitionsmodelle sind die CAPITAL GARANT Garantiefonds, welche vielseitige Vorteile eröffnen.


Im Regelfall entsteht der Anspruch auf unternehmerische Renditen durch die Stellung als Unternehmensinhaber oder Mitunternehmer. Wer in unternehmerische Beteiligungen investiert, muss keine Arbeitskraft einbringen, sondern lediglich finanzielle Mittel zur Verfügung stellen.


Ob die Investition kurz-, mittel- oder langfristig erfolgt, muss individuell entschieden werden. Langfristige Investitionen bieten den Vorteil, dass kurzfristige Marktschwankungen ignoriert werden können. Die Rendite wird durch den dauerhaften Erfolg des Unternehmens bestimmt.



Grundlagen der unternehmerischen Beteiligung

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